Abschreibung Küche Nutzungsdauer

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Abschreibung Küche Nutzungsdauer. Mit urteil vom 3.8.2016 (ix r 14/15) hat der bfh entschieden: Abschreibungsbetrag = anschaffungskosten / nutzungsdauer = 100.000 € / 5 jahre = 20.000 € pro jahr.

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Einbauküche in der Mietwohnung Abschreibung ist Pflicht from www.experto.de

1.als „betriebsgewöhnliche nutzungsdauer“ im sinne des § 7 abs. Also nur 3/12 von 10 %). Die tabelle gilt für alle anlagegüter, die nach dem 31.12.1986 angeschafft oder hergestellt worden sind.