Mietwohnung Küche Abnutzung
Mietwohnung Küche Abnutzung. Sie als vermieter sind allerdings nicht dazu verpflichtet, in die neueste technik zu investieren. Ist ein schaden durch eine übermässige abnutzung entstanden, müssen mieter lediglich für den zeitwert und nicht den neuwert aufkommen.
Abnutzungserscheinungen an den wänden wie löcher, die durch die anbringung von bildern oder handelsüblichen hängemöbeln entstanden sind, gelten als gewöhnliche abnutzung. Die vorhandene technik muss aber funktionieren, muss hygienisch und darf nicht verschlissen sein. Hingegen kann eine übermäßig hohe anzahl von dübellöchern (in einem urteilsspruch ist von 110 löchern in zwei zimmern die rede) nicht mehr einer normalen.
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